Schindler ab Oktober 100 Prozent UMIT-Rektorin

Sabine Schindler wird ab Oktober zu 100 Prozent als UMIT-Rektorin an der Weiterentwicklung der Universität arbeiten

„Nach langem Überlegen und nach Abwägen aller Aspekte habe ich mich dazu entschlossen mit 30. September meine Tätigkeit als Vizerektorin der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck niederzulegen und ab diesem Zeitpunkt zu 100 Prozent als Rektorin der UMIT an der Weiterentwicklung der Universität des Landes Tirol zu arbeiten“, gab heute UMIT-Rektorin und LFUI-Vizerektorin Univ.-Prof. Dr. Sabine Schindler bekannt. Mit dieser Entscheidung trug Schindler dem Wunsch des Unirates und des Senates der Leopold-Franzens Universität Innsbruck ihre Doppelfunktion zu beenden Rechnung.

„Die Entscheidung nach 15 Jahren nicht mehr für die Innsbrucker Alma Mater tätig zu sein, ist mir sehr schwer gefallen. Allerdings ist mir die UMIT in den vergangenen knapp über zwei Jahren ans Herz gewachsen. Ich bin an der UMIT auf ein motiviertes engagiertes Team getroffen, mit dem wir gemeinsam Projekte entwickelt haben, die ich nun mit vollem Elan weitertreiben will“, sagte Schindler zu den Gründen für die Entscheidung pro UMIT.  Selbstverständlich werde sie während ihrer Zeit an der UMIT der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck in vielfacher Weise verbunden bleiben und deren Entwicklung nie aus den Augen verlieren.

Für die Eigentümervertreterin der UMIT von Seiten des Landes Tirol Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf „ist das Bekenntnis von Rektorin Sabine Schindler zur UMIT und ihre Bereitschaft, ganz zur privaten Landesuniversität zu wechseln sehr erfreulich. Schindler hat seit ihrem Amtsantritt hervorragende Arbeit geleistet, wie auch die problemlose Reakkreditierung der UMIT im vergangenen Jahr beweist“ Und weiter: „Wir werden jetzt das vorgesehene Verfahren für die Wiederbestellung als Rektorin einleiten und die Gremien Wissenschaftlicher Beirat und Senat der UMIT damit befassen. Aus meiner Sicht steht einer weiteren Periode von Sabine Schindler an der Spitze der UMIT nichts entgegen“,

zurück zur Übersicht